Informationen zum Unterricht ab dem 22.02.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 22.02.2021 findet wieder eine Präsenzbeschulung im Wechselmodell bis mindestens zu den Osterferien statt.
Oberstes Ziel aller Regelungen ist die Vermeidung von Infektionsgefahren. Dazu sind strenge Maßnahmen und eine konsequente Umsetzung erforderlich.
Am 22.02.2021 erschien ein neuer Musterhygieneplan, der die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen in den nächsten Wochen regelt. Über die neuen Regelungen wurden Sie bereits von den Klassenlehrkräften in Kenntnis gesetzt.
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst:
Als Verdachtsfall für eine COVID-19-Erkrankung gelten Personen mit Symptomen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbar sind, insbesondere: erhöhte Temperatur, Fieber
(≥ 38,0°C); respiratorische Symptome (Husten, Halsschmerzen); Kopfschmerzen; allgemeines Krankheitsempfinden (Müdigkeit, Abgeschlagenheit); gastrointestinale Symptome wie
Durchfall, Übelkeit und/oder Erbrechen; Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
Bei Personen bei denen kein Risikokontakt bekannt ist und die mindestens eines der folgenden Symptome aufweisen, soll ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2
angenommen werden (solange nach ärztlichem Urteil keine andere Erklärung vorliegt):
Schüler*innen mit den o.g. Symptomen sollen bis 48h nach Abklingen der Symptome nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen.
Auch bei leichteren Krankheitsanzeichen sollen die Schüler*innen erst nach einer symptomfreien Phase von 48h am Präsenzunterricht teilnehmen.
Treten während des Schulbesuchs o.g. Symptome auf, soll der Schulbesuch unterbrochen werden. Sie werden dann von uns telefonisch kontaktiert. Bis zum Verlassen der Schule muss sich das Kind in einen separaten Raum mit möglichst wenigen Kontakten zu anderen Personen begeben.
Es empfiehlt sich das Aufsuchen eines Arztes (vorher in der Praxis anrufen). Dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Im Falle eines Tests bleibt das Kind zu Hause, bis ein Testergebnis vorliegt. Alle weiteren Regelungen werden vom Gesundheitsamt bzw. von der Ortspolizeibehörde getroffen.
Ältere Meldungen
Gesetzlich versicherte Eltern können aufgrund einer Neuregelung im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 45 SGB V) im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt wie bisher 10 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage pro Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf jetzt 40 Tage, bei mehreren Kindern auf maximal 90 Tage. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der Website des ressortzuständigen Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen
Falls die Klassenlehrkraft Ihres Kindes einen digital unterstützten Unterricht anbietet und Sie zu Hause keine Endgeräte besitzen, mit denen Ihr Kind daran teilnehmen kann, können Sie einen Antrag zur Ausleihe eines Ipads bei uns stellen.
Bitte füllen Sie in diesem Fall das Antragsformular aus und geben es in der Schule im Sekretariat oder im Briefkasten ab.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag werden Sie von uns telefonisch informiert.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die kalte Jahreszeit hat begonnen und viele Menschen leiden in diesen Monaten zeitweise an Infektionserkrankungen.
Infektionserkrankungen werden durch verschiedene Krankheitserreger, insbesondere Viren, übertragen. Dieser Herbst/Winter ist ein Besonderer, da neben den bekannten Infektionserregern auch das
Coronavirus (SARS-CoV-2) ein möglicher Auslöser von Krankheitssymptomen sein kann. Wegen der besonderen Situation in diesem Schuljahr durch das Coronavirus haben Sie sich vielleicht schon die
Frage gestellt, ob Ihr Kind in die Schule kommen darf/soll, wenn es Zeichen einer Infektionserkrankung (z.B. Schnupfen, Husten oder Fieber) zeigt. Um Ihnen eine Orientierung zu dieser Frage zu
ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Empfehlungen zu beachten:
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